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Bewerbung

Warum ein Filmförderpreis für Koproduktionen?

Der Filmförderpreis bietet deutschen Nachwuchsfilmemachern der Fachrichtungen Produktion, Regie, Kamera und Drehbuch die Möglichkeit, ein gemeinsames Filmprojekt mit Nachwuchsfilmemachern aus Osteuropa zu realisieren.

Bewerben können sich Koproduktionsteams, die aus Nachwuchsfilmemachern aus einem Land Osteuropas (mit der Ausnahme der Türkei und Griechenlands) und Deutschland bestehen. Eine Bewerbung ist nur als Team möglich. Bei der Herstellung des Filmes soll sowohl in Deutschland als auch im Partnerland produziert werden. Im Vordergrund steht dabei der Austausch zwischen den Kulturen.

Der Filmförderpreis ermöglicht es den geförderten Nachwuchsfilmemachern, Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, die für ihre spätere Arbeit wesentlich sind. Dazu gehören vor allem Sozialkompetenz und die Fähigkeit, sich effizient und zielorientiert neuen, auch schwierigen Situationen anzupassen. Kontakte mit anderen Filmschaffenden, die nicht aus dem bekannten Umfeld kommen, erweitern das eigene Blickfeld und helfen Fragestellungen und Lösungsansätze aus neuer Perspektive zu sehen.

Wer kann sich bewerben?

Zur Teilnahme am Filmförderpreis können sich Nachwuchsfilmemacher sowie Studenten (im Hauptstudium) an Film- und Medienhochschulen aus Deutschland und Osteuropa bewerben. Die Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das Alter von 35 nicht überschreiten.

Für den Filmförderpreis können sich nur Koproduktionsteams bewerben. Die Teams müssen sich aus ost- und südosteuropäischen Nachwuchsfilmemachern sowie deren deutschen Koproduktionspartnern zusammensetzen.

Berechtigt zur Einreichung ist nur der Produzent des Projektes, das gefördert werden soll. In den Teams müssen folgende Fachrichtungen vertreten sein:
  • Produktion 
  • Regie
  • Kamera (nicht bei computeranimierten Filmen) 
  • Drehbuch.

Zusätzliche Positionen, wie Schnitt, Musik etc. sind möglich.

Die Koproduktionsteams sollten mindestens vier Personen umfassen. Das Verhältnis zwischen osteuropäischen sowie deutschen Teammitgliedern sollte ausgeglichen sein, auf jeden Fall müssen jedoch mindestens zwei Mitglieder aus einem der Partnerländer stammen.

Kommunikationssprache im Rahmen des Filmförderpreises ist Englisch. Die Nachwuchsfilmemacher müssen in der Lage sein, sich in englischer Sprachen zu verständigen.
Die Einreichung der Bewerbung erfolgt auf Englisch!

Was muss eingereicht werden?

    1. das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular über die Onlinemaske
    2. ein Factsheet mit Logline, Länge, Format, geplante Sprache, Summe insgesamt und beantragte Summe
    3. ein ausführliches Konzept zum geplanten Filmprojekt (mit Synopsis, Treatment beim Dokumentarfilm, Script beim Kurzspielfilm, Storyboard bei Animation)
    4. ein Motivationsschreiben
    5. Angaben zur Teamzusammensetzung und zur Teamfindung
    6. CVs und Filmographien
    7. ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan
    8. ein Referenzfilm des Regisseurs des Bewerberteams 

    Alle Angaben und Unterlagen müssen in englischer Sprache sein!

    Die Förderung


    Mit der Förderung der Robert Bosch Stiftung von bis zu max. 70.000 Euro pro Film können folgende Kosten bestritten werden:

    • Verpflegungs- und Unterkunftskosten an den Drehorten für die Dauer der Förderung 
    • Reisekosten 
    • Direkte Produktionskosten (z. B. Schnitt, Kopien, Miete von technischem Equipment), nicht jedoch Filmmaterial und Ankauf von technischer Filmausstattung
    • Honorare für eingekaufte Leistungen wie DOP, Schauspieler, Techniker, Musik, nicht jedoch für Produktion, Regie und Drehbuch (diese als Rückstellung auflisten)

    Auf Wunsch übernimmt die Robert Bosch Stiftung darüber hinaus folgende Leistungen:

    • Beratende Betreuung der Produktion 
    • Herstellung von Kontakten zu Film- und Medienschaffenden 
    • Bewerbung der Produktion

    Erfolgreiche Bewerber erhalten von der Stiftung eine Bewilligung mit den darin angeführten Bedingungen. Der Produzent ist Bewilligungsempfänger. Er ist für die sachgerechte Verwendung der Mittel gegenüber der Robert Bosch Stiftung verantwortlich.

    Abrechnung und Nachweis

    Während der laufenden Produktion erstellt das geförderte Team auf www.coproductionprize.com einen Zwischenbericht für die Internetseite.

    Nach Abschluss der Förderung erbringt das geförderte Koproduktionsteam folgende Leistungen und Nachweise: 

    • den fertiggestellten Film 
    • einen aussagekräftigen Projektbericht 
    • Abrechnung der getätigten Ausgaben (entsprechend den im Bewilligungsschreiben angeführten Bewilligungsbedingungen der Robert Bosch Stiftung)

    Die Verwertungsrechte der geförderten Filme liegen beim Produzenten. Die Robert Bosch Stiftung erhält das Recht zur gemeinnützigen Verwendung der geförderten Filme innerhalb ihrer eigenen nicht-kommerziellen Tätigkeitsfelder.

    Ablauf des Auswahlverfahrens und der Realisierung der Filme

    Die Bewerbungsfrist endete am 31. Oktober 2011. Das Auswahlverfahren und die Realisierung der Filme verläuft in fünf Stufen.

    Stufe 1: Auswahl und Sichtung ausschließlich anhand formaler Kriterien. Die in Stufe 1 abgelehnten Bewerbungen erhalten ihre Unterlagen und Filme zurück.

    Stufe 2: Nominierung der 15 besten Teams und Projekte (in der Regel fünf pro Kategorie) durch eine Vorauswahljury. Ausgewählte Vertreter aus jedem nominierten Team werden zu einem Nominiertenforum mit Trainingseinheiten im Februar 2012 nach Berlin eingeladen.

    Die Nominierung und die damit verbundene Präsentation im Rahmen des Koproduktionsforums bedeutet nicht, daß das Bewerberteam eine Förderung erhält.

    Stufe 3: Im April 2012 werden alle nominierten Teams zum goEast-Filmfestival nach Wiesbaden eingeladen. Dort pitchen die Teams ihre Projekte vor einer unabhängigen Fachjury, die anschließend drei Projekte für die Förderung auswählt.

    Die Bekanntgabe der Filmförderpreisträger erfolgt im Rahmen der Abschlußgala des goEast-Festivals in Wiesbaden. Mit der Umsetzung der Koproduktion kann ab Mai 2012 begonnen werden.

    Stufe 4: Bei einem Zwischenevaluierungstreffen der Teams im Herbst 2012 in Berlin wird der Stand der Arbeit der Jury vorgestellt und von dieser beratend diskutiert.

    Stufe 5: Die geförderten fertiggestellten Filme werden im April 2013 innerhalb des goEast-Festivals in einer Vorpremiere oder Werkschau gezeigt.

    Bis zu zwei Mitglieder jedes geförderten Teams erhalten die Möglichkeit, im Februar 2013 als Gäste am Talent Campus der Berlinale teilzunehmen.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Kontakt

    Karin Schyle
    Telefon +49 (0) 30 521 31 485
    Mobil +49 (0) 176 600 10 787
    Robert Bosch Stiftung
    Frank W. Albers